Definition
DTA ist ein DEUTSCHES Datenträgeraustauschsystem für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
Damit im Zahlungsverkehr DTA-Transfer erstellt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
1.) Bei der Hausbank muss diese in DE ansässig sein.
2.) Bei der Hausbank muss eine eine BLZ und KontoNr. hinterlegt sein.
3.) Bei der Hausbank muss Absender- Land/Ort/Kurzname hinterlegt sein.
4.) Bei der Hausbank muss deren primärer Datenträgeraustauschtyp auf DTA eingestellt sein.
5.) Bei der Hausbank muss eine Kennung der Bank eingeben werden (wird bei der Generierung des Dateinamens benötigt)
6.) Beim Konto muss dieses für Überweisung oder Einzug freigeschalten sein.
7.) Beim Konto muss ein Bank-Ländercode hinterlegt sein.
8.) Beim Konto muss bei Inlandstransfers via DTA das Coding "BLZ+KontoNr" eingestellt werden.
9.) Beim Konto muss bei Auslandstransfers via DTAZV das Coding "BIC+IBAN" eingestellt werden.
HINWEIS:.
das Bank-Codingverfahren des Personenkontos bestimmt ob das DTA-Format für Inland(DTAUS) oder für Ausland (DTAZV) angewendet wird.
- Für Inland (DTAUS): Codingverfahren BLZ+KontoNr
- Für Ausland (DTAZV): Codingverfahren BIC/SWIFT+IBAN
Einschränkungen DTA
- Im Inlandszahlungsverkehr sind keine unterschiedlichen Ausführungsdaten (Z.Datum) möglich
- Im Inlandszahlungsverkehr ist nur EURO möglich
- Nur der Einzug gemäß Einzugsermächtigung wird unterstützt
- Der Einzug ist generell nur für Inland (BLZ+KoNr) möglich
- Der Verwendungszweck ist auf 35Zeichen a 14Zeilen beschränkt. Falls nicht ausreichen kann ein Avisotext verwendet werden