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Grundlagen

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Um den wertmäßigen Bestand  eines Lagers zu ermitteln, ist es notwendig die Bestandsmengen (Inventar) zu kennen.

Die Tätigkeit, die zur Ermittlung des Inventars erforderlich ist, nennt man Inventur.
 

 

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WICHTIG: Vor dem Start ist mittels der Lager Checklisten zu prüfen ob noch kommissionierte Stände vorhanden sind.

 

 

"Die Inventur hat grundsätzlich den Charakter einer körperlichen Bestandsaufnahme. Die Feststellung der Mengenkomponenten erfolgt daher durch Messen, Zählen und Wiegen."

 

Nach der Art der Durchführung der Inventur lassen sich die

Buchinventur / Bewertung

unterscheiden.

 

 

Körperliche Inventur

Unter der körperlichen Inventur versteht man die mengenmäßige Aufnahme aller körperlichen Vermögensgegenstände (z.B. Maschinen, maschinelle Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen, Barmittel) durch Zählen, Messen, Wiegen und notfalls durch Schätzen.

 

Buchinventur/Bewertung

Der eigentliche Zweck der Inventur ist jedoch nicht die Erfassung der Mengen und damit die Kontrolle und der Abgleich der Buchführung mit den tatsächlichen Beständen, sondern die Bewertung der Vermögensgegenstände. Das Handelsrecht stellt in diesem Zusammenhang verschiedene Bewertungsgrundsätze auf, die nicht zuletzt den subjektiven Ermessensspielraum des Bilanzierenden bei der Bewertung der erfassten Wirtschaftsgüter einschränken und steuern sollen.

 

Zu diesen Grundsätzen gehören

das Prinzip der Vorsicht
das Stetigkeitsprinzip
das Prinzip der Unterstellung der Unternehmensfortführung und
das Einzelbewertungsprinzip (§ 252, Abs.1 HBG)
sowie spezielle, an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten orientierte Regelungen (§§ 253, 255 HGB)

 

In Anbetracht dessen, daß die Durchführung der Inventur an einem (Stich-) Tag mit erheblichem Aufwand verbunden ist und die betrieblichen Abläufe meistens erheblich behindert, erlaubt der Gesetzgeber verschiedene Verfahren, die vor allem der Vereinfachung der Bestandsaufnahme dienen sollen.