Gutschein wie z.B. Geschenks-Gutscheine, usw. können in der Kassa als Zahlungsmittel verwendet werden.
Hierbei handelt es sich um "nicht verwaltete Gutscheine".
Dazu kann der Gutscheinartikel im Vorfeld über die Kassa verkauft werden. Wichtig dabei ist dabei daß der Gutschein Artikel ohne Umsatzsteuer verkauf wird, eventuell muss noch eine Steuergruppe (Erlöse 0%) dazu angelegt werden. Somit ist zwar über Auswertungen ersichtlich was an Umsatz über Gutschein geflossen ist, im Gegenzug wissen wir was Geldwert davon eingelöst wurde. Das ergibt einen Überblick was an Gutscheinbetrag noch im Umlauf ist.
Zum Einlösen der Gutscheine ist im Vorfeld eine Zahlungsart Gutschein vom Typ: "Unbar" anzulegen. Somit kann der Gutschein als Zahlungsweg genutzt werden.