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HFU

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Stichwort: Österreich, Bauleistungen, Zahlungsverkehr

 

Thema

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Mit dem Auftraggeber/innen-Haftungsgesetz wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber/innen von Bauleistungen in das ASVG aufgenommen (§ 67a bis § 67d ASVG). Mit diesen neuen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegen gewirkt werden. Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz trat die Auftraggeber/innenhaftung per 01.09.2009 in Kraft.

Link

https://www.sozialversicherung.at/portal27/esvportal/content?contentid=10007.683833

 

 

Möglichkeiten zum Entfall der Haftung

Eintragung in die HFU-Gesamtliste

Die Auftraggeber/innenhaftung für das beauftragende Unternehmen entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in einer so genannten Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird.

Zahlung an das Dienstleistungszentrum

Die Auftraggeber/innenhaftung kann allerdings auch dadurch vermieden werden, dass der/die Auftraggeber/in xx Prozent des zu leistenden Werklohns (Haftungsbetrag) nicht an den/die Auftragnehmer/in, sondern an das Dienstleistungszentrum bei der WGKK überweist. Das Dienstleistungszentrum ist für die Entgegennahme, Weiterleitung und Verrechnung des Haftungsbetrages zuständig.

 

 

Abkürzungen

HFU

Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen

AGH

Auftraggeberhaftung

DLZ

Dienstleistungszentrum

DGNR

Dienstgebernummer

UID

Steurer UID

AN

Arbeitnehmer

AG

Arbeitgeber

 

 

use Zahlungsverkehr HFU Integration

Vorgang

Speziell im Kundenstamm als HFU-Pflichtig markierte Kunden werden bei Überweisungen Online in der HFU-Liste geprüft. Sind diese nicht in der Liste vermerkt, so wird die AGH in Form des HFU-Betrags vom Zahlbetrag abgezogen und dieser an die DLZ überwiesen.

ZV Position Spalte [HFU]

Hier wird signalisiert "der HFU Abzug sollte angewendet werden"

 

 

HFU-Liste Web-Check

Identifikation bei HFU-Liste Anforderung

Auf Seite des Auftraggebers (Firmastamm) sowie Auftragnehmer (Lieferantenstamm)

- [dgnr,uid] auf mindestens eine Angabe! - Priorität: dgnr,uid

Links

# Web Client

https://www.sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/

# Web Service Endpoint

https://www.sozialversicherung.at/agh-ws-tt/DienstgeberAbfrageWS_2_0

 

 

Konfiguration

Lieferantenstamm

- als HFU Pflichtig markieren

- Steuer Nr. bzw. Dienstgeber Nr. einpflegen

- Bankdaten einpflegen: Bankname, ISO, Coding, BIC, IBAN

Firmenparameter

- Diverse Einstellungen. (siehe unten)

Firmaverwaltung

- Steuer UID

- Dienstgeber Nr.

 

 

Firmenparameter (mit Beispiel)

HFU_DLZ_NAME

RAIFFEISENLANDESBANK NÖ-WIEN AG

HFU_DLZ_IBAN

AT413200006200098210

HFU_DLZ_BIC

RLNWATWW

HFU_DLZ_AGHTYP

AGH

HFU_DLZ_AGHPERC

25

 

 

Typ des Haftungsbetrages (Firmenparameter HFU_DLZ_AGHTYP)

AGH

SV und LST

AGH-LST

nur LST

AGH-SV

nur SV

 

 

Codierung des Verwendungszweck für die DLZ Überweisung

dgnr+uid

des AN vorhanden

AGH AG:601447528 AGUID:ATU36397001 AN:401474638 ANUID:ATU63885629 ReDat:19.10.2016 ReNr:16395

Nur dgnr

des AN vorhanden

AGH AG:601447528 AGUID:ATU36397001 AN:401474638 ReDat:19.10.2016 ReNr:16395

Nur uid

des AN vorhanden

AGH AG:601447528 AGUID:ATU36397001 AN:Max Mustermann ANUID:ATU63885629 ReDat:19.10.2016 ReNr:16395